Dienstwagen als Vertragsbestandteil
Die Überlassung eines Dienst- oder Firmenwagens ist häufig fester Bestandteil des Arbeitsvertrags, insbesondere bei Außendienstmitarbeitern und Führungskräften. Ist eine private Nutzung erlaubt, stellt sie zugleich einen geldwerten Vorteil und damit einen Entgeltbestandteil dar.
Rückgabe bei Kündigung und Freistellung
Nach Ausspruch einer Kündigung möchten Arbeitgeber den Dienstwagen häufig vorzeitig zurückerhalten – insbesondere bei einer Freistellung. Ob dies zulässig ist, hängt von der vertraglichen Regelung ab: Ist die private Nutzung Teil der Vergütung, kann ein vorzeitiger Entzug eine Gehaltskürzung darstellen und einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auslösen.
Nutzungsausfallentschädigung
Wird der Dienstwagen entgegen der vertraglichen Regelung entzogen, kann dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich zustehen. Die Höhe orientiert sich in der Regel am Wert der privaten Nutzungsmöglichkeit, etwa nach der 1-%-Regelung.
Typische Streitpunkte
Häufige Themen sind unklare Regelungen zur Rückgabepflicht bei Krankheit oder Urlaub, die steuerliche Behandlung der Privatnutzung, Schäden am Fahrzeug sowie die Behandlung des Dienstwagens bei Aufhebungsverträgen.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Ob ein Dienstwagen vorzeitig entzogen werden darf und welche Ansprüche daraus entstehen, ist häufig eine Frage der genauen Vertragsformulierung. ATM Arbeitsrecht aus Bochum prüft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welche Rechte und Pflichten rund um den Dienstwagen bestehen.