Dienst- und Firmenwagen

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Die Gewährung eines Dienstwagens oder Firmenwagens ist insbesondere bei Außendienstmitarbeitern oder Angestellten in leitender Funktion regelmäßig Bestandteil des Arbeitsvertrags und bei privater Nutzungsmöglichkeit zudem Entgeltbestandteil. Insbesondere nach Ausspruch einer Kündigung und bei Freistellung möchte der Arbeitgeber den Dienstwagen oder Firmenwagen gerne noch vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer übergeben bekommen. Rechtsanwalt Atmaca berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Überlassung des Fahrzeugs, Rückgabepflicht und Nutzungsausfallentschädigung.

Ein Bild von einer Justitia Metallfigur vor einem grau-grünen Hintergrund plaziert als Sinnbild für Gerechtigkeit im Arbeitsrecht
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