Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

0234 / 52009541

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Grundsätzlich besteht wegen derselben Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Zu beachten hat der Arbeitnehmer insbesondere gesetzliche und ggf. vertragliche Pflichten zur rechtzeitigen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Rechtsanwalt Atmaca berät zu Themen wie Kündigung während oder wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, Anrechnung von Urlaubstagen und allen weiteren Themen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Ein Bild von einer Justitia Metallfigur vor einem grau-grünen Hintergrund plaziert als Sinnbild für Gerechtigkeit im Arbeitsrecht
Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
AblehnenAkzeptieren

Einstellungen

Häufig gestellte Fragen

Vertrauen durch starke Partnerschaften

Als Mitglied bei etablierten Organisationen wie dem
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft
 steht ATM Arbeitsrecht für Transparenz, Vertrauen und unternehmerische Verantwortung.

Mitgliedslogo Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Sie suchen eine
professionelle Rechtsberatung?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht Atmaca.

0234 / 52009541
Icon von Google
Google Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
78+ Bewertungen
Logo von fachanwalt.de
Fachanwalt.de Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
190+ Bewertungen