Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

0234 / 52009541

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Grundsätzlich besteht wegen derselben Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Zu beachten hat der Arbeitnehmer insbesondere gesetzliche und ggf. vertragliche Pflichten zur rechtzeitigen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Rechtsanwalt Atmaca berät zu Themen wie Kündigung während oder wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, Anrechnung von Urlaubstagen und allen weiteren Themen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Ein Bild von einer Justitia Metallfigur vor einem grau-grünen Hintergrund plaziert als Sinnbild für Gerechtigkeit im Arbeitsrecht
Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
AblehnenAkzeptieren

Einstellungen

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Gleichzeitig besteht wegen derselben Krankheit grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG). Wird der Arbeitnehmer während dieser Zeit wegen einer anderen, neuen Erkrankung erneut arbeitsunfähig, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein neuer Anspruch entstehen.

Anzeige- und Nachweispflichten

Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen und in der Regel ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – manche Arbeitsverträge sehen eine frühere Vorlagepflicht vor. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, drohen Abmahnung oder in wiederholten Fällen sogar eine Kündigung.

Kündigung wegen Krankheit

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam: Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die betrieblichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein, und eine Interessenabwägung muss zulasten des Arbeitnehmers ausfallen. Häufig scheitern solche Kündigungen bereits an der fehlenden negativen Prognose oder an einem nicht durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

Auch während einer Erkrankung entsteht der gesetzliche Urlaubsanspruch weiter. Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Bei langfristiger Erkrankung sind zudem die Verfallfristen des Urlaubsanspruchs zu beachten.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Ob eine Kündigung wegen Krankheit wirksam ist, hängt von vielen Einzelfaktoren ab – von der Prognose über das BEM bis zur Interessenabwägung. ATM Arbeitsrecht aus Bochum prüft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob eine Kündigung Bestand hat, welche Fristen laufen und wie mit Entgeltfortzahlung, Urlaub und Anzeigepflichten korrekt umzugehen ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange erhalte ich bei Krankheit weiter mein Gehalt?

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung (§ 3 EFZG). Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Ab wann muss ich eine Krankschreibung vorlegen?

Gesetzlich in der Regel ab dem dritten Krankheitstag – viele Arbeitsverträge sehen jedoch eine Vorlagepflicht bereits ab dem ersten Tag vor.

Kann mir wegen Krankheit gekündigt werden?

Ja, unter engen Voraussetzungen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und eine für Sie negative Interessenabwägung müssen vorliegen.

Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Bei längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ein unterlassenes BEM kann eine spätere Kündigung erschweren.

Verfällt mein Urlaub, wenn ich lange krank bin?

Der Urlaubsanspruch entsteht weiter, kann aber bei langfristiger Erkrankung nach 15 Monaten verfallen. Die genauen Fristen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Vertrauen durch starke Partnerschaften

Als Mitglied bei etablierten Organisationen wie dem
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft
 steht ATM Arbeitsrecht für Transparenz, Vertrauen und unternehmerische Verantwortung.

Mitgliedslogo Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Sie suchen eine
professionelle Rechtsberatung?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht Atmaca.

0234 / 52009541
Icon von Google
Google Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
80+ Bewertungen
Logo von fachanwalt.de
Fachanwalt.de Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
190+ Bewertungen