Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
AblehnenAkzeptieren

Einstellungen

Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 24.03.2021

Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet: Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert.    

Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen.      

Die Verordnung umfasst folgende Regelungen:    

• Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt, wenn der Betrieb bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt hat:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiterhin vollständig verzichtet.

• Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.    

Quelle: Juris/Pressemitteilung des BMAS v. 24.03.2021

Andere Artikel

Krank nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses
March 25, 2026
Krank nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Der Beweiswert einer AU- Bescheinigung kann erschüttert sein
MEHR ERFAHREN
March 3, 2026
Zur fristlosen Kündigung nach tätlichem Angriff auf bzw. grober Beleidigung von Vorgesetzen (Landesarbeitsgericht Hamm)
MEHR ERFAHREN
ATM Arbeitsrecht
September 26, 2025
Schwerbehinderte Transperson muss AGG-Entschädigungsklage gegen Arbeitgeber zurücknehmen
MEHR ERFAHREN
Icon von Google
Google Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
60+ Bewertungen
Logo von fachanwalt.de
Fachanwalt.de Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
180+ Bewertungen