Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Inhaber der Kanzlei ATM Arbeitsrecht beschäftige ich mich intensiv mit allen Aspekten des Arbeitsrechts, insbesondere mit der Frage der Abmahnung. Eine Abmahnung wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer leichte bis mittelschwere Verstöße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten begeht, wie etwa verspätetes Erscheinen, das Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen oder mangelhafte Leistungen. Sie dient dabei mehreren Zwecken: der Dokumentation des Verstoßes, der Ermahnung des Arbeitnehmers und der Warnung vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung.
Wichtig ist, dass eine Abmahnung bestimmte Anforderungen erfüllt, um rechtswirksam zu sein. Sie muss klar den Verstoß benennen und den Arbeitnehmer unmissverständlich darüber informieren, dass er bei weiteren Pflichtverletzungen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Auch wenn es keine festen Fristen für den Ausspruch einer Abmahnung gibt, ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber die Fristen im Auge behält, um eine Kündigung später rechtlich stützen zu können.
Für Arbeitnehmer, die sich zu Unrecht abgemahnt fühlen, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren: Sie können eine Gegendarstellung abgeben, eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen oder rechtlich gegen die Abmahnung vorgehen und deren Entfernung aus der Personalakte verlangen.
Gerade für Arbeitnehmer, die in größeren Unternehmen Karriere machen wollen, ist es wichtig, gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden. In solchen Fällen kann auch die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte notwendig sein, um langfristig keine Nachteile zu erfahren.
Weitere Details zu diesen Themen finden Sie in meinem Interview, das am 7. Januar 2022 im Rahmen von Personal & Karriere, Recht & Steuern veröffentlicht wurde: Hier geht's zum Interview.