Rechtsanwalt Atmaca berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Hier erfahren Sie kurz zusammengefasst Informationen zur Rechtslage und die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen zum Thema Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich einfach an Rechtsanwalt Atmaca persönlich in Bochum, Hagen oder per E-Mail.
05.12.2020: Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde um 3 Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich allerdings zuvor durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
- Grundsatz: 6 Wochen Entgeltfortzahlung, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Wegen derselben Krankheit kann der Arbeitnehemr also bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung verlangen. Wird man anschließend wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig, beginnt grundsätzlich der Sechs-Wochen-Zeitraum erneut. Allerdings darf die weitere (andere) Krankheit bzw. die dadurch verursachte Arbeitsunfähigkeit erst eintreten, wenn die vorherige Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit ausgeheilt bzw. beendet ist. Nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer von der Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld beanspruchen. Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, d.h. dass er gesetzlich versichert ist.
- Meldung beim Arbeitgeber, Vorlage derArbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer sich unverzüglich bei seinem Arbeitgeber melden und ihn auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit entsprechend informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen, wenn dies z.B. im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die verspätete oder unterlassene Anzeige der Arbeitsunfähigkeit stellt einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Dies kann eine Gehaltskürzung und/oder eine Abmahnung zur Folge haben, im Wiederholungsfall auch eine Kündigung. Wenn ein Arbeitnehmer für eine sehr lange Zeit oder immer wieder einmal für einige Tage krankheitsbedingt ausfällt, kann das arbeitsrechtliche Austauschverhältnis gestört werden, so dass der Arbeitgeber in extremen Fällen dazu berechtigt sein kann, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.