Warum eine professionelle Vertragsgestaltung wichtig ist
Arbeitsverträge und Geschäftsführeranstellungsverträge regeln die Grundlage des gesamten Beschäftigungs- bzw. Organverhältnisses. Unklare oder unvollständige Klauseln fallen oft erst dann auf, wenn es zum Streit kommt – etwa bei Beendigung, Vergütung oder Wettbewerbsverboten. Eine sorgfältige Gestaltung schützt beide Seiten von Anfang an.
Typische Regelungsbereiche im Arbeitsvertrag
Dazu zählen unter anderem: Vergütung und variable Bestandteile, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten, Nutzung von Dienstwagen oder sonstigen Arbeitsmitteln sowie Regelungen zu Nebentätigkeiten.
Besonderheiten beim Geschäftsführeranstellungsvertrag
Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, weshalb der klassische Kündigungsschutz meist nicht greift. Umso wichtiger sind vertragliche Regelungen zu Abberufung, Kündigungsfristen, Abfindung, Wettbewerbsverboten und der persönlichen Haftung. Bei Fragen der Geschäftsführerhaftung arbeiten wir mit einem darauf spezialisierten Kollegen zusammen.
Unsere Leistungen
Wir erstellen und prüfen Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträge für Arbeitgeber, beraten Arbeitnehmer und Geschäftsführer vor Vertragsunterschrift und begleiten Verhandlungen über einzelne Klauseln – von der Probezeit bis zum Wettbewerbsverbot.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Ein Vertrag, der bei Abschluss unklar bleibt, wird selten günstiger, wenn er später ausgelegt werden muss. ATM Arbeitsrecht aus Bochum sorgt dafür, dass Ihr Arbeits- oder Geschäftsführervertrag von Anfang an rechtssicher und interessengerecht gestaltet ist.