Arbeitsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag

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Die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen ist eine hochkomplexe Materie, die ohne Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht zwar möglich, aber zugleich risikobehaftet ist. Für ein gedeihliches Dienst-/Arbeitsverhältnis oder auch für die Abwicklung eines Dienst-/Arbeitsverhältnisses sollten die wesentlichen Aspekte professionell geregelt sein. Rechtsanwalt Atmaca berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie (angehende) Geschäftsführer in Kooperation mit einem in Fragen der Geschäftsführerhaftung erfahrenen Kollegen.

Ein Bild von einer Justitia Metallfigur vor einem grau-grünen Hintergrund plaziert als Sinnbild für Gerechtigkeit im Arbeitsrecht
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Warum eine professionelle Vertragsgestaltung wichtig ist

Arbeitsverträge und Geschäftsführeranstellungsverträge regeln die Grundlage des gesamten Beschäftigungs- bzw. Organverhältnisses. Unklare oder unvollständige Klauseln fallen oft erst dann auf, wenn es zum Streit kommt – etwa bei Beendigung, Vergütung oder Wettbewerbsverboten. Eine sorgfältige Gestaltung schützt beide Seiten von Anfang an.

Typische Regelungsbereiche im Arbeitsvertrag

Dazu zählen unter anderem: Vergütung und variable Bestandteile, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten, Nutzung von Dienstwagen oder sonstigen Arbeitsmitteln sowie Regelungen zu Nebentätigkeiten.

Besonderheiten beim Geschäftsführeranstellungsvertrag

Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, weshalb der klassische Kündigungsschutz meist nicht greift. Umso wichtiger sind vertragliche Regelungen zu Abberufung, Kündigungsfristen, Abfindung, Wettbewerbsverboten und der persönlichen Haftung. Bei Fragen der Geschäftsführerhaftung arbeiten wir mit einem darauf spezialisierten Kollegen zusammen.

Unsere Leistungen

Wir erstellen und prüfen Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträge für Arbeitgeber, beraten Arbeitnehmer und Geschäftsführer vor Vertragsunterschrift und begleiten Verhandlungen über einzelne Klauseln – von der Probezeit bis zum Wettbewerbsverbot.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Ein Vertrag, der bei Abschluss unklar bleibt, wird selten günstiger, wenn er später ausgelegt werden muss. ATM Arbeitsrecht aus Bochum sorgt dafür, dass Ihr Arbeits- oder Geschäftsführervertrag von Anfang an rechtssicher und interessengerecht gestaltet ist.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Geschäftsführer arbeitsrechtlich wie ein Arbeitnehmer geschützt?

In der Regel nicht. Geschäftsführer unterliegen meist nicht dem Kündigungsschutzgesetz, weshalb eine sorgfältige vertragliche Absicherung besonders wichtig ist.

Kann ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag wirksam vereinbart werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere muss bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten regelmäßig eine Karenzentschädigung gezahlt werden.

Was sollte ich vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags prüfen lassen?

Insbesondere Vergütung, Probezeit- und Kündigungsregelungen, Nebentätigkeits- und Wettbewerbsklauseln sowie Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden.

Wer haftet, wenn im Geschäftsführervertrag Regelungen fehlen?

Fehlen klare Regelungen, gelten häufig ungünstigere gesetzliche Auffangregelungen oder es entstehen Streitigkeiten – eine individuelle Vertragsgestaltung beugt dem vor.

Können Arbeitsverträge nachträglich geändert werden?

Nur einvernehmlich oder durch eine wirksame Änderungskündigung. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht möglich.

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