Gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage im Jahr. Viele Arbeitsverträge sehen einen höheren vertraglichen Zusatzurlaub vor. Wichtig ist die genaue Unterscheidung, da für den gesetzlichen und den übergesetzlichen Teil teils unterschiedliche Regeln gelten, etwa beim Verfall.
Urlaub während der Kündigungsfrist
Ob und wie Resturlaub während einer laufenden Kündigungsfrist gewährt werden kann, ist häufig streitig – insbesondere im Zusammenspiel mit einer Freistellung. Eine unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs ist die in der Praxis gängige Lösung.
Verfall von Urlaub
Urlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres, wenn er nicht genommen wurde. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hinweisen – unterbleibt dieser Hinweis, kann der Urlaub bestehen bleiben.
Urlaubsabgeltung nach Beendigung
Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er finanziell abzugelten. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten Monate.
Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Ob Urlaubstage verfallen sind, angerechnet werden können oder abzugelten sind, hängt oft von Details wie Hinweispflichten und der genauen Vertragsgestaltung ab. ATM Arbeitsrecht aus Bochum berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um gesetzlichen und vertraglichen Urlaub.