Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
AblehnenAkzeptieren

Einstellungen

Ablehnung der Maskenpflicht kann Lehrerkündigung rechtfertigen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.10.2021 - 10 Sa 867/21

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen.    

Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schulelternsprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt. Eine E-Mail enthielt neben Ausführungen zur allgemeinen Bewertung der Maskenpflicht in der Schule („bin ich der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“), auch die Aufforderung an die Eltern, mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen. Eine Abmahnung liege vor, der Kläger selbst verweise auf eine Erklärung des beklagten Landes, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er nicht von seinem Verhalten Abstand nehme. Im Folgenden habe der Kläger jedoch mit einer erneuten Erklärung per E-Mail gegenüber der Elternvertreterin und weiteren Stellen an seinen Äußerungen festgehalten.    

Als weiteren Kündigungsgrund nannte das Landesarbeitsgericht die beharrliche Weigerung des Klägers, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das dann vorgelegte, aus dem Internet bezogene Attest eines österreichischen Arztes, rechtfertige keine Befreiung.    

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.    

Quelle: Juris/Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 39/2021 v. 08.10.2021

‍

Andere Artikel

Podiumsdiskussion Arbeitgeber im Mittelstand mit Fachanwalt Marco Atmaca und Antonio Weber, Autowelt Schmidt, BVMW Recklinghausen
September 26, 2026
Podiumsdiskussion "Arbeitgeber – der schwierigste Beruf im Mittelstand" mit ATM Arbeitsrecht
➤MEHR ERFAHREN
Ein Arbeitgeber lehnt einen Urlaubsanspruch ab
June 26, 2026
Drei Wochen Urlaub am Stück? Warum die "Zwei-Wochen-Regel" vieler Arbeitgeber nicht hält
➤MEHR ERFAHREN
Homeoffice Widerruf
June 7, 2026
Homeoffice widerrufen: Wann Ihr Chef Sie rechtmäßig zurück ins Büro beordern darf – und wann nicht
➤MEHR ERFAHREN
Icon von Google
Google Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
80+ Bewertungen
Logo von fachanwalt.de
Fachanwalt.de Bewertung
5,0
Stern IconStern IconStern IconStern IconStern Icon
190+ Bewertungen